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Auto-Haftplichtversicherung

Eine Auto Haftpflichtversicherung wird jedem Autobesitzer vom Gesetzgeber vorgeschrieben, denn ein Sachschaden oder noch viel schlimmer ein Personenschaden kann schnell in die Millionen gehen. Müsste der Schädiger diese Schadenssumme selbst tragen, würde dies häufig zum finanziellen Ruin führen und der Geschädigte bleibt auf seinen Ansprüchen sitzen. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nicht empfohlen sondern für jeden Kraftfahrzeugbesitzer zwingend vorgeschrieben.
Für die Zulassung eines neuen Autos muss somit beim Verkehrsamt eine Versicherungsbestätigung - zumeist Doppelkarte - vorgelegt werden.

Die Haftpflichtversicherung deckt also Sach-, Personen- und Vermögensschäden ab und gilt für den europäischen Raum. Eine Erweiterung des Geltungsbereiches ist meist mit einem Prämienaufschlag verbunden. Der versicherte bestätigt diese Erweiterung auf die Mindestsummen, die in dem jeweiligen Land vorgeschrieben sind, mit einer internationalen Versicherungskarte auch grüne Karte genannt.
Vorsicht: Die gesetzlichen Mindestsummen können im EU-Ausland durchaus unterschiedlich sein.
In Deutschland gelten folgende Summen:

Für Personenschäden:
2,5 Millionen Euro Deckungssumme pro Schadensfall

Für Sachschäden:
500.000 Euro Deckungssumme pro Schadensfall

Für Vermögensschäden:
50.000 Euro Deckungssumme pro Schadensfall

Antragsannahme der Haftpflichtversicherung
Durch den gesetzlichen Zwang des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung hat der Versichere kein Recht einen potentiellen Kunden die Deckung im Rahmen einer Haftpflichtversicherung zu verweigern.

Einzige Ausnahmen sind dabei:

  • Der Versicherungsnehmer hatte bereits ein Fahrzeug bei der betreffenden Gesellschaft versichert und wurde aufgrund eines Schadenereignisses, nicht rechtzeitig bezahlter Prämie sowie arglistige Täuschung, Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder Drohung von Seiten des Versicherungsnehmers von dieser Gesellschaft bereits gekündigt
  • Der Annahme des Vertrages stehen sachliche oder örtliche Beschränkungen des Geschäftsplanes des betreffenden Versicherers entgegen, z.B. kann ein Unternehmen auf eine bestimmte Region beschränkt sein oder auf einen bestimmten Personenkreis.
  • Die Gesellschaft berechnet nach ihrem Tarif einen Beitragszuschlag, den der potentielle Kunde nicht bezahlen möchte.
    Widerspricht ein Versicherer einem Antrag jedoch nicht innerhalb von zwei Wochen, gilt er als angenommen.