
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung kommt für neue oder neuwertige Fahrzeuge in Betracht für die bestimmte Schäden versichert werden sollen. Folgende Schäden versichert die Teilkaskoversicherung: • Brand oder Explosion • Diebstahl • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung • Wildschäden während der Fahrt • Bruchschäden an der Verglasung • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss Schäden die aufgrund einer groben Fahrlässigkeit (z. B. Entwendung wegen mangelnder Sicherung bei Nichtabschließen des Fahrzeugs oder Nichteinrasten des Lenkradschlosses, Benutzung in nicht verkehrssicherem Zustand, bei Fahruntüchtigkeit wie Trunkenheit oder Übermüdung) oder ohne Fahrerlaubnis zustande kommen werden nicht abgedeckt. Die Teilkaskoversicherung umfasst folgende Leistungen • Ersatz bis zum Wiederbeschaffungswert bei Verlust, Entwendung oder Zerstörung des Fahrzeugs oder seiner unter Verschluss verwahrten oder am Fahrzeug befestigten Teile • Ersatz des Neupreises in den ersten beiden Jahren nach der Erstzulassung, wenn Sie Erstbesitzer sind • Abschleppkosten • Kosten für Sachverständige, falls erforderlich Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird im Schadensfall von der Versicherungsleistung abgezogen. Weitere Unfallkosten (z. B. Kosten eines Mietwagens, Nutzungsausfall, Wertminderung des Fahrzeugs, Anwaltskosten oder Schäden an Gepäck und Ladung) werden nicht erstattet. Die Versicherungsprämie richtet sich • nach dem Fahrzeugtyp oder nach der Stärke • nach der gewählten Eigenbeteiligung bei PKW nach dem Wohnort des Versicherungsnehmers |