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Kfz Versicherungsrechner

Mit der Einführung der Kfz-Versicherung hat der Gesetzgeber ein Instrument geschaffen, um der Allgemeinheit einen Schutz zu geben, wenn sie durch Kraftfahrzeuge, resp. den Verkehr im Allgemeinen zu Schaden kommt. Kein Fahrzeughalter kann heute kein Fahrzeug in Verkehr setzen, ohne dass er der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vorlegt. In §1 des PflVG ist festgehalten: Zitat: „der Halter eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrecht zu erhalten."
Diese Haftpflichtversicherung soll: Zitat: „Personen-, Sach- und Vermögensschäden decken, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gemäß §1 des Strassenverkehrsgesetzes verwendet wird."
Für die Haftpflichtversicherung werden vom Gesetzgeber auch gewisse Vorgaben gemacht. Seit 1.1.2008 müssen:

  • Personenschäden für siebeneinhalb Millionen Euro
  • Sachschäden für eine Million Euro
  • Reine Vermögensschäden für 50'000.- €


versichert sein.


Obwohl diese Versicherungsleistungen vom Gesetzgeber verbindlich vorgeschrieben sind, ist es für einen Laien relativ kompliziert, sich ein klares Bild zu machen, was er letztlich für seine Haftpflichtversicherung bezahlen muss. Ein Kfz Versicherungsrechner hilft Ihnen dabei den idealen Tarif für Sie zu finden.

>> Kfz Versicherungsrechner

 

Da die Versicherungsgesellschaften ihre Prämien nach verschiedenen Kriterien wie Typenklasse des Fahrzeugs, Regionalklasse, Alter des Versicherungsnehmers etc. gestalten, kann durch ein Kfz Versicherungsrechner Ihnen eine genaue Übersicht über alle möglichen Versicherungskonditionen bieten. Es lohnt sich, einerseits die Verschiedenen Kfz Versicherungsrechner im Internet in Anspruch zu nehmen und sich von einer Versicherungsgesellschaft beraten zu lassen.


Nebst dem, dass ein Fahrzeughalter eine Haftpflichtversicherung abschließen muss, tut er gut daran, sich weitere mögliche Versicherungen anzusehen. Als erstes ist hier die Teilkaskoversicherung zu nennen. Diese vorteilhafte Versicherung deckt Schäden durch Beschädigung, Zerstörung und den Verlust des Kraftfahrzeuges sowie von unter Verschluss gehaltener Teile oder am Fahrzeug befestigter Teile. Der Schaden muss entweder durch Brand, Diebstahl, Wildschäden oder Elementarschäden eingetreten sein. Sie deckt also vor allem Schäden die ohne eigenes Verschulden eingetreten sind. Die Kfz-Versicherung schließt meist die Teilkaskoversicherung mit ein. Die Teilkaskoversicherung ist eine rein freiwillige Zusatzversicherung genauso wie die Vollkaskoversicherung. Diese deckt Schäden durch Vandalismus und Mut- oder Böswillige Beschädigungen ab. Auch Schäden durch selbstverschuldete Unfälle, oder wenn bei einem Unfall Fahrerflucht begangen wurde, der an einem Unfall schuldige zahlungsunfähig ist, oder nicht haftbar gemacht werden kann. Die drei genannten Versicherungen sind die hauptsächlichsten Versicherungen, die abgeschlossen werden können. Daneben bieten die Versicherungsgesellschaften noch weitere Produkte an. Darunter sind Insassen-Unfallversicherung und Schutzbriefe. Es gilt sich beim Abschluss immer genau zu überlegen, was Pflicht und was notwendige freiwillige Zusatzversicherungen sind.

 

In allen Fällen sind Sie gut beraten mit einem Kfz Versicherungsrechner, der Ihnen die verschiedenen Tarif miteinander vergleicht.

 

>> Kfz Versicherungsrechner

 

Unter http://www.versicherungsarchiv.de/kfz-versicherung/ erhalten Sie weitere Informationen zur Kfz Versicherung.