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Sicherheit im Verkehr


Die Verkehrsrechtschutzversicherung empfiehlt sich für alle Personen, die aktiv am Straßenverkehr teilnehmen und Wert auf einen Rundumschutz legen. Nicht selten kann es im Schadensfall zu Streitigkeiten kommen. Ist die Sachlage nicht eindeutig zieht es meist Gerichtsverfahren mit sich, bei denen es oft zu erheblichen Kosten kommt. Nicht nur in solchen Fällen tritt die Verkehrsrechtschutz ein.

Der Tarif sollte auf die Bedürfnisse maßgeschneidert sein und teilt sich in 3 Versicherungsformen. Die Kfz- Fahrerrechtschutzversicherung eignet sich für Versicherungsnehmer ohne eigenes Kraftfahrzeug. Als berechtigter Fahrer, Mitfahrer sowie Teilnehmer am Straßenverkehr (Radfahrer, Fußgänger oder Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel besteht voller Versicherungsschutz. Von Vorteil ist die Fahrerrechtschutzversicherung für Nutzer von Mitfahrzentralen, Miet-, oder Firmenwagen.

Eine Fahrzeugrechtschutzversicherung hingegen bezieht sich immer auf den Versicherungsnehmer und empfiehlt sich bei Fahrzeugen mit häufig wechselnden Fahrern. Bei diesem Tarif sind alle Fahrer wie auch Insassen versichert. Das Kraftfahrzeug muss grundsätzlich im Versicherungsvertrag benannt werden.

Ein Rundumpaket bietet die Familienverkehrsrechtschutzversicherung. Interessant ist dieser Tarif für Familien in denen mehrere Fahrzeuge vorhanden sind. Die Familienverkehrsrechtschutzversicherung ermöglicht den umfassendsten Schutz. Als besonders günstig erwiesen sich Kombiangebote im Paket mit einer Privat-, oder Berufsrechtsschutzversicherung. Auskunft über die aktuell günstigsten Tarife gibt es kostenlos im Online- Versicherungsvergleichsrechner.

Die Leistungen der Versicherungen unterscheiden sich häufig. Schutz sollte bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, Bußgeldverfahren die durch Verletzung von Verkehrsvorschriften entstanden sind (z.B. Geschwindigkeitsübertretungen), sowie Streitigkeiten mit Verwaltungsgerichten gewährleistet sein. Wichtig ist ebenfalls Unterstützung bei Streitigkeiten im Vertragsrecht (z.B. bei nach dem Autokauf entdeckte, nicht erwähnte Mängel).
Eine Kündigung der Verkehrsrechtschutzversicherung muss in Schriftform, persönlich unterschrieben und mindestens drei Monate vor Ablauf der Versicherung bei dem Versicherungsunternehmen eingehen. Wird diese Frist nicht eingehalten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Eine Kündigung ist nach jedem Schadensfall mit einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich. Dies wird unnötig wenn der Versicherungsnehmer kein Kraftfahrzeug mehr besitzt bzw. kein Fahrzeug mehr auf ihn zugelassen ist und dies schriftlich meldet. In diesem Fall erlischt die Versicherung automatisch nach 6 Monaten. Ansonsten erlischt die Verkehrsrechtschutzversicherung zum Monatsende des jeweiligen Monats in dem die Mitteilung beim Versicherer eingegangen ist.

Zwar gehört eine Verkehrsrechtschutzversicherung nicht zu den zwingend notwendigen Versicherungen kann aber im Schadensfall vor sehr hohen Kosten schützen. Wer noch Fragen hat oder sich etwas umfassender informieren will, findet hier eine gute Quelle.